Ihr Spezialist für Elektrotechnik in Gebäuden und Anlagen

Wir von der BRÜGGEMANN GmbH & Co. KG in Versmold projektieren, liefern, montieren und warten für unsere überwiegend gewerblichen oder industriellen Kunden eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen aus den Bereichen Elektrik und Elektronik.

Produkte – Anlagenbau, Anlagenservice und Energiemanagement

Elektroinstallation

  • Energieverteilung
  • Transformatorenanlagen
  • Stark- und Schwachstrom
  • Install
  • Notstromanlagen/USV
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Stromschienensysteme
  • Beleuchtungstechnik
  • Überspannungsschutz
  • Beleuchtungsanlagen
  • BHKW

Zentrale Leittechnik

  • Condition Monitoring
  • Lastmanager
  • Betriebsdatenerfassung
  • Zählerauswertung
  • Benutzerverwaltung
  • Störmeldemanagement
  • Druck- und Temperaturmanagement (IFS, HACCP)
  • Industrielle Bildverarbeitung

IT/ITK-Anlagen

  • Netzwerktechnik
  • LWL-Installationen
  • Sprechanlagen
  • Antennentechnik

Leistungen – Die gesamte Elektrotechnik aus einer Hand

Die Elektroabteilung von BRÜGGEMANN bietet Ihnen alle Leistungen rund um Ihre Elektrotechnik aus einer Hand: von der Planung über die Montage bis hin zur Wartung, Instandhaltung und Erweiterung. So bekommen Sie über die komplette Lebensdauer Ihrer elektrischen Gebäudeausstattung einen zuverlässigen Partner. Gerne zeigen wir Ihnen an einem oder mehreren kleinen Projekten, was wir können. Lieber aber noch gehen wir neue Aufgaben konzeptionell an, damit wir für Sie von Anfang an eine maximale Effizienz herausarbeiten können.

Folgende Leistungen bieten wir im Detail:

  • Planung von Elektroanlagen aller Art
  • Projektierung von Elektroanlagen
  • Installation von Elektroanlagen
  • Wartung von Elektroanlagen
  • Optimierung von Elektroanlagen
  • Energiedatenmanagement/Effizienzsteigerung
  • Erweiterung von Elektroanlagen
  • E-Check /DGUV V3 (BGV A3)
  • Vor-Ort-Kundendienst

Nutzer & Nutzen – Effiziente Technik senkt Energiekosten

Elektrotechnik und Elektronik sind für viele Lebens- und Arbeitsbereiche wichtig: Zum einen für die Menschen, die bei der Arbeit Leistungen bringen müssen und sich wohlfühlen wollen. Zum anderen für die Maschinen, für die Fördertechnik, für die Tore, die Beleuchtung, die Gebäude- und Warensicherheit. Am Ende geht es auch um den effizienten wie sicheren Betrieb von Gebäuden, zu dem der ELT-Bereich wesentliche Beiträge leistet. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Kundenkreise mit Beispielen, wie diese bereits Elektrotechnik und Elektronik von BRÜGGEMANN nutzen:

Nutzer

Nutzen

Automotive/Maschinenbau

Energieerzeugung über BHKW und Photovoltaik
Chemie/Pharma/Technische Gase Stromversorgung und -verteilung
Druck/Verpackung Notstromversorgung
Handel, Dienstleistungen, Banken Beleuchtung
Logistik Maschinen- und Anlagensteuerung
Nahrungsmittelhersteller Anlagenkontrolle
Sonstige Gewerbeobjekte Energiedatenmanagement
Gesundheitswesen Schaltschränke
Ver- und Entsorgungswirtschaft  Gebäudeautomation
Öffentlicher Sektor/Wohnungsbau Kommunikationstechnik
Rechenzentren Sicherheitstechnik
Logistikzentren und Verwaltungsgebäuden Zutrittskontrollen

Zulassungen – Qualität und ganz viel Fachwissen

  • Präqualifizierung als Elektrofachbertrieb 113_04 Elektroarbeiten unter der Nummer 010.034680

Wir sind Partner von iLOQ, dem Hersteller für batterielose und elektronische Schließanlagen

Mehr erfahren

FAQs – Fragen und Antworten zur Elektrotechnik

Als Experten für die Elektrotechnik sind wir erster Ansprechpartner für die Technikverantwortlichen in Industrie und Gewerbe, in öffentlichen Einrichtungen und auch für viele Immobilienbesitzer. Hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen und unsere Antworten dazu:

Welchen Rechtsrahmen gibt es zu Errichtung und zum Betrieb von Elektroanlagen?

Die Anforderungen waren noch nie so hoch wie heute und zwingen immer mehr kleine Unternehmen, sich aus der Errichtung komplexer Elektroanlagen zurückzuziehen. Das „Grundgesetz“ für unser Handwerk ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In §49 heißt es, „Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

Wer bestimmt, was Stand der Technik ist?

Zu den Regeln der Technik zählen die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik e.V., die DIN-VDE Bestimmungen, die VdS-Richtlinien des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sowie die Brandschutzrichtlinien der Landesbauordnungen, der Behörden und Berufsfeuerwehren.

Müssen elektrische Anlagen im gewerblichen Bereich regelmäßig inspiziert werden?

Ja, die Notwendigkeit ergibt sich aus der bundesweit geltenden Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Seit September 2002 ist der Betreiber einer Anlage gesetzlich gefordert, Prüfung, Wartungen und Instandhaltungen angemessen selbst durchzuführen oder von Dienstleistern durchführen und verantworten zu lassen. Eine Prüfpflicht kann sicher aber auch aus den Versicherungsbedingungen (z.B. SK 3602/3603) ergeben.

Gibt es einen Bestandsschutz für bestehende Anlagen?

Ja oder besser jein. Elektrische Anlagen dürfen solange in Betrieb bleiben, bis eine neue DIN_VDE-Bestimmung deren Nach- oder Umrüstung fordert. Wähnt jedoch ein Prüfer Probleme bei der Anlagensicherheit oder dem Personenschutz, kann eine Anpassung auch vorzeitig nötig sein.

Wann müssen Anlagen zwingend umgerüstet werden?

Eine Anpassung ist immer dann erforderlich, wenn Teile der elektrischen Anlage umgerüstet oder neu errichtet werden, die Notwendigkeit ergibt sich aus der bundesweit geltenden Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In der Regel erfolgt die Anpassung nach dem Speisepunkt, in besonderen Fällen auch davor, wenn z.B. die Erdung nicht mehr gewährleistet ist.

Wenn ich eine Elektroanlage neu baue, bleibt die dann nicht so?

Erfahrungsgemäß nein. E-Anlagen verändern sich im laufenden Betrieb kontinuierlich. Das kann durch den Anschluss weiterer Maschinen und Anlagen sein, durch den Ausbau von Schaltkreisen. Oder einfach durch Schalt- und Steuervorgänge oder kurzzeitige Überlastungen.

Wer darf Elektroanlagen prüfen?

Eine fachlich korrekte Aussage über den Zustand einer elektrischen Anlage kann nur durch eine Person erfolgen, die im Hinblick auf Ihre Ausbildung gemäß DIN VDE 1000-10:2009-01 eine Elektrofachkraft ist. Zu diesem Personenkreis zählt an höchster Stelle der Elektro-Ingenieur und damit in letzter Konsequenz der Elektro-Sachverständige. Viele Betriebe verzichten heute auf eigene Elektrofachkräfte, delegieren Prüfung und Wartung an Dienstleister wie die Brüggemann GmbH. Eine Prüfung nach den Brandschaden verhütenden Versicherungsbedingungen ist einem VdS-anerkannten Elektro-Sachverständigen vorbehalten.

Wie oft muss geprüft werden?

Das ist genau die Krux – jeder Betreiber legt „unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen wiederkehrend geeignete Prüfzeiträume und auch dem Umfang fest“. Praxiserfahrung ist, dass technisch geführte Betriebe diesen Pflichten zuverlässiger nachkommen als rein kaufmännisch geführte. Letztere verzichten oft auf vorbeugende Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, betreiben lieber eine reine Störungsbeseitigung. Das rechnet sich jedoch oft nicht, weil sich mit zunehmendem Alter die Schäden häufen, oft auch ein längerer Anlagenstillstand die Folge ist.

Kümmert sich das BRÜGGEMANN-Team auch um Elektroanlagen in Privatgebäuden?

Eher selten. Für gewerbliche Kunden, die unsere Leistung häufig benötigen, machen wir solche Arbeiten gerne mit. Für andere, die eher an den kleinen Handwerksbetrieb aus dem Viertel denken, sind wir oft einfach eine Nummer zu groß.

Anfrage und Kontakt

BRÜGGEMANN GmbH & Co. KG – Geschäftsbereich Elektrotechnik
Telefon: +49 5423 9409 0 Telefax: +49 5423 9409 40
E-Mail: info@brueggemann-elt.de
Oder schreiben Sie uns an:
BRÜGGEMANN GmbH & Co. KG,
Im Industriegelände 9, 33775 Versmold

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